Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Penzliner Land zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 1.022.362,33 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt | -1.056,15 € |
| Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | -1.056,15 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelüberschuss aus von | 23.020,65 € |
Der Haushaltsausgleich ist im Ergebnishaushalt gegeben. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. September 2021 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Penzliner Land zum 31. Dezember 2020 zu empfehlen.
| Beschlussfassung vom 23. September 2021 | |
| 1. | Der Amtsausschuss fasst den Beschluss, den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 1.056,15 € gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V auf neue Rechnung vorzutragen (Ergebnisvortrag). |
| 2. | Der Amtsausschuss fasst den Beschluss, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten. |
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 2. November 2021 bis zum 16. November 2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin in Dienstzimmer 16 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntmachungsvermerk:
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 1. November 2021 und zusätzlich auf der Homepage:
https://www.amt-penzliner-land.de/Amt/Amt-Penzliner-Land/Ortsrecht/ am 1. November