Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
| Die Bilanzsumme beträgt | 2.353.444,05 € |
| Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2019 beträgt | 0,00 € |
| Das Jahresergebnis 2019 beträgt nach Veränderung der Rücklagen | 0,00 € |
| Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Finanzmittelfehlbetrag von | 168.311,11 € |
aus.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren gegeben (0,00 €).
Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls erreicht werden (93.463,46 €).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 2. September 2021 beschlossen, der Stadtvertretung Penzlin die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Penzlin zum 31. Dezember 2019 zu empfehlen.
Beschlussfassung vom 14. September 2021
Die Stadtvertretung beschließt den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2019 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V festzustellen.
Die Stadtvertretung beschließt den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V zu entlasten.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 30. November 2021 bis zum 14. Dezember 2021 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin in Dienstzimmer 16 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntmachungsvermerk:
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am 29. November 2021 und zusätzlich auf der Homepage:
https://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzlin/Gemeinden/Stadt-Penzlin/Ortsrecht am 29. November 2021.
Penzlin, den 01. November 2021