Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat mit Beschluss vom 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohngebiet Seeweide Werder", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung in der Fassung vom Januar 2025 gebilligt und entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung bestimmt.
Das Verfahren wurde ursprünglich als Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder" aufgestellt. Aufgrund einer Doppelung in der Nummerierung mit einem bestehenden Bebauungsplan wurde die Nummerierung redaktionell angepasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Fläche von 2,2 ha ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen. Er umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 49, 64, 65, 66, 68 sowie 70/5 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Werder.
Mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit in Bezug auf die Planung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohngebiet Seeweide Werder" mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2025 werden in der Zeit vom
vom 22.04.2025 bis 23.05.2025
auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land unter https://amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/Bebauungspläne/ veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten- mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Wohngebiet Seeweide Werder" vorgebracht werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: bauverwaltung@penzlin.de oder k.lemke@penzlin.de
Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an das Amt Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin
oder zur Niederschrift im Veröffentlichungszeitraum im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss zu folgenden Dienststunden
| Montag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr sowie 13:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gern. § 3 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).
Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gern. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB werden neben dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung folgende umweltbezogenen Unterlagen veröffentlicht und können eingesehen werden:
| In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogenen Informationen gegeben. | |||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung | |||
| - | Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich unmittelbar südlich zum geplanten Wohngebiet. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit | |
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| Begründung zum Punkt 5.2 Immissionsschutz, | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |||
| - | Der Boden ist von sandig-lehmigen Böden dominiert, die anthropogen starküberformt sind | ||
| hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden | ||
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | |||
| - | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 2,2 ha und ist unversiegelt. | ||
| - | Der Planungsraum unterliegt derzeit einer landwirtschaftlichen Nutzung. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |||
| - | Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich ein zeitweise wasserführendes Soll | ||
| - | Der Untersuchungsraum befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone bzw. in einem Überschwemmungsgebiet. | ||
| - | Der Grundwasserflurabstand beträgt ca. > 10 m. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, | |
|
| Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | |||
| - | Das Klima der Region ist warm und gemäßigt. | ||
| - | Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Penzlin liegt bei 9,25°C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 410 mm. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | |||
| - | Bei Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen aus der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung kann dem Eintreten einschlägiger Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG effektiv begegnet werden. | ||
| - | Der Bereich des geplanten Wohngebietes ist als Intensivgrünland und als Lagerplatz einzuschätzen. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, | |
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| Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |||
| - | Durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung hat der Planungsraum keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. | ||
| - | Hochwertige Landschaftsbildräume sind von der bestehenden Festsetzung von Wohngebieten nicht betroffen | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |||
| - | Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale. | ||
| - | Im Planungsraum befinden sich keine nach § 5 DSchG M-V eingetragenen Bodendenkmäler. | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |||
| - | Als nächstgelegenes europäisches Schutzgebiet ist das europäische Vogelschutzgebiet DE 2645-402 „Wald- und Seenlandschaft Lieps-Serrahn" zu benennen, welches sich östlich in einer Entfernung von ca. 1.500 m erstreckt | ||
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | |
Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.