Aufgrund der §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 03.12.2024. folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 129.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 129.700 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 0 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 129.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von | 132.000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -2.300 EUR |
| c) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.027.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 543.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 484.500 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 0 EUR |
entfällt
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 0 EUR |
| 2. | Zum Finanzaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 668.446 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres Beträgt voraussichtlich | 443.335 EUR |
Stadt Penzlin, den 03.04.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 17.02.2025 wie folgt be-
kanntgegeben worden:
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 14.04.2025 bis zum 06.05.2025 während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin in Zim-mer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelguelle am: 14.04.2025
Zusätzliche Bekanntmachung auf der Homepage:
https://wwvv.amt-penzliner-land.de/Amt/Genneinden/Stadt-Penzlin/Ortsrecht/am 14.04.2025