Gemäß § 53 Absatz 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird von dem in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 5.452.215 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 1.835.914 EUR (in Worten: eine Million achthundertfünfunddreißigtausendneunhundertvierzehn EURO) genehmigt.
Im Auftrag
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