Der Jahresabschluss der Gemeinde Ankershagen zum 31.12.2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ankershagen hat in ihrer Sitzung von 19.03.2026 den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Ankershagen festgestellt und der Bürgermeisterin vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2024 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Ankershagen, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 10.04.2026 und Ende am 11.05.2026.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Ankershagen, den 02.04.2026