Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in Ihrer Sitzung am 07.12.2021 die Aufhebung der Außenbereichssatzung der Stadt Penzlin, Ortsteil Lübkow beschlossen. Durch die fehlende Begründung sind die Verfahrensschritte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB voll umfänglich zu wiederholen. Somit hat die Stadtvertretung am 18.04.2023 die Satzung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil Lübkow beschlossen.
Der Aufhebungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat ebenfalls in Ihrer Sitzung am 18.04.2023 den Entwurf der Satzung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil Lübkow zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Die Stadt Penzlin verfügt für den Ortsteil Lübkow seit 1996 über eine Außenbereichssatzung. Diese erfüllt nicht mehr die Anforderungen an die städtebauliche Entwicklung in Lübkow und soll durch eine Klarstellungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Lübkow ersetzt werden.
Die Stadt Penzlin hat am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungssatzung für den Innenbereich für den Ortsteil Lübkow der Stadt Penzlin beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 15.03.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Klarstellungssatzung wird die überarbeiteten Zielsetzungen für den Ortsteil baurechtlich regeln.
Ziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland und die Anpassung der Satzung an die veränderte Situation der Stadt, die Baulandflächen, vor allem um Innenbereichspotenziale, in den Ortsteilen nutzbar zu machen. In Lübkow ist erkennbar, dass sich in den letzten Jahren Bautätigkeit durch Neubauten und Sanierungen vollzogen hat. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes trägt diesem Umstand sichtbar Rechnung. Im südlichen Ortsbereich werden Baulücken durch die Satzung einbezogen. Der Zusammenhang scheint bereits augenfällig. Der Ort kann sich harmonisch als Einheit weiterentwickeln.
Die Aufhebung der Außenbereichssatzung Lübkow erfolgt auf der Grundlage nach § 1 Abs. 8 BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst Flurstücke in der Gemarkung Lübkow in der Flur 2. Die Flurstücksnummern alt/neu haben sich in der Zwischenzeit geändert.
Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung der Außenbereichssatzung kann
vom 29.05.2023 bis 30.06.2023 einschließlich
im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, Obergeschoss Zimmer 24, zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr |
Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs auf der Homepage des Amtes Penzliner Land unter https://www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Außenbereichssatzung für den bebauten Ortsteil Lübkow schriftlich während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Satzungsfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Die Verbreitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Penzlin, den 10.05.2023
Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung von 16.04.1996