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Havel-Quelle
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss des Amtes Penzliner Land zum 31.12.2022

Der Jahresabschluss des Amtes Penzliner Land zum 31.12.2022 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Penzliner Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.03.2026 den Jahresabschluss 2022 des Amtes Penzliner Land festgestellt und dem Amtsvorsteher vorbehaltslos Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Amtsausschusses des Amtes Penzliner Land, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 08.05.2026 und Ende am 08.06.2026.

Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Penzlin, den 09.04.2026