Aufgrund der § 45 i. V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Möllenhagen vom 26.02.2026 Beschluss Nr. 01/2026 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 4.319.40000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 5.708.90000 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung von Rücklagen von | -2.489.60000 EUR | |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 4.147.50000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 5.483.60000 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo d. lfd. Ein- und Auszahlungen von | -1.336.10000 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 499.10000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 980.00000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -480.90000 EUR |
festgesetzt.
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* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 000 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.632.744 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 383 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 450 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | |
Die Gesamtanzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 547 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Innerhalb eines Teilhaushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig soweit nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt wird. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in einem Teilergebnishaushalt gilt sie auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Teilfinanzhaushalt. |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden die nachfolgenden Ansätze für Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen. |
| 3. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden die nachfolgenden Ansätze für Aufwendungen/Auszahlungen ausgenommen: |
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
| DK 0100 | THH 1 – Hauptverwaltung und Bürgerdienste Finanzen Bau und Wirtschaftsförderung | DK 0200 | THH 1 – Hauptverwaltung und Bürgerdienste Finanzen Bau und Wirtschaftsförderung |
| DK 0101 | Personalaufwendungen | DK 0201 | Personalauszahlungen |
| DK 0102 | Aufwendungen THH 2 Zentrale Finanzdienstleistungen | DK 0202 | Auszahlungen THH 2 Zentrale Finanzdienstleistungen |
| DK 0103 | Aufwendungen Bauhof | DK 0203 | Auszahlungen Bauhof |
| DK 0104 | Aufwendungen Feuerwehren | DK 0204 | Auszahlungen Feuerwehren |
| DK 0105 | Aufwendungen Wahlen | DK 0205 | Auszahlungen Wahlen |
| DK 0106 | Aufwendungen Wohnungswesen und Dorfgemeinschafts-häuser | DK 0206 | Auszahlungen Wohnungswesen und Dorfgemeinschafts-häuser |
| DK 0107 | Aufwendungen Amtshaus Möllenhagen | DK 0207 | Auszahlungen Amtshaus Möllenhagen |
| DK 0108 | Aufwendungen Regionale Schule und Turnhalle | DK 0208 | Auszahlungen Regionale Schule und Turnhalle |
| DK 0109 | Aufwendungen Gemeindestraßen | DK 0209 | Auszahlungen Gemeindestraßen |
| DK 0110 | Aufwendungen Interne Leistungsverrechnung | DK 0210 | Auszahlungen Interne Leistungsverrechnung |
| DK 0111 | Aufwendungen Gewerbesteuer | DK 0211 | Auszahlungen Gewerbesteuer |
| DK 0112 | Aufwendungen Schullastenausgleich | DK 0212 | Auszahlungen Schullastenausgleich |
| DK 0113 | Aufwendungen Heimat- und Kulturpflege | DK 0213 | Auszahlungen Heimat- und Kulturpflege |
| DK 0114 | Aufwendungen Wald Forsten Baumpflegemaß-nahmen | DK 0214 | Auszahlungen Wald, Forsten, Baumpflegemaß-nahmen |
| DK 0115 | Abschreibungen |
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| DK 0116 | Wertberichtigungen |
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| Investitionen |
| DK 0800 Investitionen THH 1 |
| DK 0801 Investitionen Regionale Schule und Turnhalle |
| DK 0802 Investitionen Feuerwehren |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig erklärt. |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Soweit die Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen wird vermindert sich der Ansatz für die korrespondierenden Aufwendungen. |
| 6. | Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwandsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüberhinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden. |
| 1. | Als erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen wenn sie 2 % der laufenden Aufwendungen bzw. laufenden Auszahlungen übersteigen. |
| 2. | Als erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen wenn sie 2 % der laufenden Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Wertgrenze für unabweisbare Auszahlungen im Finanzhaushalt. |
| 3. | Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen wenn sie 15.000 € nicht übersteigen. |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -2.941.579 EUR. |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -3.632.744 EUR. |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.699.72177 EUR. |
Möllenhagen den 23.04.2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 20.04.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:
Der Kassenkredit in Höhe von 3.632.744 EUR wurde vollständig versagt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 bis zum 12.06.2026 während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung Warener Chaussee 55a 17217 Penzlin in Zimmer 15 öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.
Bekanntgemacht durch Veröffentlichung in der Havelquelle am: 11.05.2026
Zusätzliche Bekanntmachung auf der Homepage:
https://www.amt-penzliner-land.de/Amt-Penzlin/Gemeinden/Möllenhagen/Ortsrecht