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Havel-Quelle
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Penzlin schreibt hiermit folgendes bebaute Grundstück zum Verkauf aus:

Wiesengrund 12 a-c in 17217 Penzlin,

Gemarkung Penzlin, Flur 6, zu vermessende Teilbereiche der Flurstücke 193/35 und 193/37 mit insgesamt etwa 1100 m²

aufstehendes Wohnhaus mit drei renovierungsbedürftigen Wohnungen (davon eine Wohnung vermietet)

Auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks befinden sich vier Garagen, von denen drei aufgrund ihres baulichen Zustandes unvermietet sind. Eine Garage ist Bestandteil des Wohnraummietvertrages.

Das Grundstück wird nach Höchstgebot (Mindestgebot 30.928,59 €) und nach weiteren Kriterien ausgeschrieben.

  • Nutzung durch junge Familien
  • Zuzug/Einwohnergewinnung
  • Anzahl der nutzbaren Wohneinheiten

Alle Nebenkosten (unter anderem Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten) gehen zu Lasten des Käufers.

Die Grundstückserwerber gehen mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages eine Bauverpflichtung ein, innerhalb einer Frist von 3 Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus neu zu errichten beziehungsweise für das gesamte bestehende Wohnhaus eine zeitgemäße Bewohnbarkeit wiederherzustellen und der Stadt Penzlin nachzuweisen. Die Erwerber verpflichten sich zum Verzicht auf einen Weiterverkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren und stimmen einer Mehrerlösklausel zugunsten der Stadt Penzlin bei Veräußerung innerhalb dieses Zeitraumes nach Vertragsabschluss zu. Zur Sicherung der Auflagen wird eine Rückauflassungsvormerkung (Wiederkaufrecht) zugunsten der Veräußerin sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Grundstückswertes für den Fall des Rückkaufs vereinbart.

Das Kaufgebot ist durch den tatsächlichen Erwerber, der im notariellen Grundstückskaufvertrag Vertragspartner der Stadt Penzlin sein wird, abzugeben.

Ihr schriftliches Angebot senden Sie bitte bis zum 19.06.2026 in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Aufschrift Kaufangebot Wiesengrund an die

Stadt Penzlin

Abteilung Liegenschaften

Warener Chaussee 55a

17217 Penzlin.

Ein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung an den Höchstbietenden besteht nicht. Die Stadt Penzlin behält sich die Entscheidung über die Vergabe an einen bestimmten Käufer oder die Versagung des Verkaufs vor. Die Bewertung erfolgt durch städtische Gremien. Sofern der Verkaufsvorgang seitens der Stadt Penzlin abgebrochen wird, schließt die Stadt Penzlin jegliche Haftung/Schadensersatzpflicht ihrerseits im Vorfeld aus.

Der Kaufinteressent verpflichtet sich mit Abgabe des Gebotes zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 1 % des von ihm gebotenen Kaufpreises, sofern er nach Zuschlagserteilung an ihn den notariellen Kaufvertrag nicht abschließt oder vom Erwerb zurücktritt.

gez. Sven Flechner
Bürgermeister
Anlage:

Lageplan des Veräußerungsobjektes Wiesengrund 12 a-c, 17217 Penzlin