Die Stadt Penzlin vergibt den Sanierungspreis mit der Absicht, jährlich eine besonders vorbildlich gelungene Sanierung eines Gebäudes in der Stadt anzuerkennen. Der Sanierungspreis kann an Bauherren als Einzelpersonen oder als Gruppe verliehen werden. Hauptbewertungskriterien sind
Natürliche und juristische Personen können Sanierungsobjekte, die sich in der Stadt Penzlin befinden und deren Fertigstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, für den Sanierungspreis vorschlagen. Ein Objekt darf nicht mehr als zweimal vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sind in schriftlicher Form mit Begründung an die Stadt Penzlin bis zum 31.10.2026 einzureichen.
Der Preis wird zum Jahresempfang der Stadt Penzlin im Januar 2027 vergeben. Vorschläge für den Sanierungspreis sind schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bis zum 31.10.2026 an die Stadt Penzlin zu richten:
Stadtverwaltung Penzlin
Sanierungspreis
Warener Chausee 55 | 17217 Penzlin
E-Mail: stadtverwaltung@penzlin.de