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Havel-Quelle
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Penzlin über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder" der Stadt Penzlin

Die Stadtvertretung Penzlin hat in ihrer Sitzung vom 19.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder" gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,1 ha (vgl. Anlage mit Kartendarstellung) und umfasst Teilflächen folgender Flurstücke der Gemarkung Werder, Flur 3: 64, 65, 66,68 und 70/5.

Die Flurstücke 64, 65, 66 und 70/5 befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin und das Flurstück 68 im Eigentum der Stadt Penzlin.

Das Ziel des Vorhabens ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Die betreffende Fläche befindet sich baurechtlich im Außenbereich, sodass zur Schaffung von Baurecht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren aufzustellen. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert. Nach Erstellung des Vorentwurfs und des Entwurfes des Bebauungsplanes erfolgt jeweils die einmonatige Veröffentlichung im Internet und Auslegung, bei der sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern kann.

Die Stadt überträgt zur Beschleunigung des Verfahrens die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§2a bis 4a Baugesetzbuch (BauGB) an

Anlage:

Ausgrenzung des Geltungsbereiches