Auf Grundlage des § 5 Abs.1 Satz 1 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften M-V finden die nächsten Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wendorf am 17.6.2024 um 18.00 Uhr im Aufenthaltsraum LW Betrieb Groß Dratow, Dorfstr. 3A, 17192 Groß Dratow statt. Eingang sowie Parken direkt von/ an der Dorfstraße.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wendorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz), sowie Jäger als Gäste.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Jagdvorstand, Feststellung ordnungsgemäße Einladung |
| 2. | Bericht des Vorstandes |
| 3. | Bericht des Kassenwartes und des Kassenprüfers |
| 4. | Entlastung des Vorstandes und Kassenwart |
| 5. | Pachtangelegenheiten Jagd |
| 6. | Mit Arbeit im Vorstand, Vorschläge und Wahl |
| 7. | Sonstiges |
| 8. | Schlusswort des Jagdvorstehers |
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Die geltenden Corona Regeln sind ein zu halten und werden eingehalten.