Am 15. April 2025 wurde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte eine unvermutete Prüfung der Stadtkasse Penzlin durchgeführt.
Der Bericht mit der Prüfnummer 34-14.2-2025 wurde den Mitgliedern der Stadtvertretung Penzlin am 19. Mai 2025 per Mail zur Kenntnisnahme übermittelt.
Der Prüfbericht wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er liegt gemäß § 10 Absatz 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung an für sieben Werktage bei der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin im Zimmer Nr. 15 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus und kann eingesehen werden.