Die Gemeindevertretung Ankershagen hat in ihrer Sitzung am 13.06.2023 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „OT Bornhof", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1 beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird bei der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von rund 5,2 ha; es befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Bornhof. Der Ortsteil (0T) Bornhof liegt etwa 3 km westlich von Ankershagen.
Der Plangeltungsbereich wurde lange Zeit als Schweinemastanlage genutzt; die Gebäude und versiegelten Flächen sind noch vorhanden. Bestandteil des Geltungsbereichs sind die Flurstücke 2/5, 2/6, 3/17, 4/5, 4/6, 4/7, 63/29 der Flur 1 der Gemarkung Friedrichsfelde.
Der Plangeltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt, er wird wie folgt begrenzt:
| • | im Westen: | durch die Gemeindestraße und Ackerflächen, |
| • | im Norden: | durch die in den Ortsteil führende Gemeindestraße und daran angrenzende Ackerflächen, |
| • | im Osten: | durch Grundstücke für Wohnbebauung und für Tierhaltung der Ortslage Bornhof, |
| • | im Süden: | durch Ackerflächen. |
Das Vorhaben der Familie Leopold und Alexa von Bismarck hat die Errichtung einer Betriebsstätte für die Forst Voßfeld GbR und eines Wohnsitzes für die Familie von Bismarck in Bornhof zum Ziel. Bestehende Gebäude sollen nachgenutzt oder zurückgebaut werden. Im Verhältnis zum baulichen Vorbestand der Schweinemastanlage soll die neue Bebauung deutlich kleiner ausfallen. Die geplante Nutzung fügt sich harmonisch in die Ortslage ein.
Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 1 „OT Bornhof" und die Begründung liegen
vom 24.07. bis einschließlich 25.08.2023
im Sekretariat des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, OG 24 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| montags | 09:00 - 12:00 Uhr, |
| dienstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16.00 Uhr, |
| donnerstags | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr. |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land, www.amt-penzliner-land.de in der Rubrik „Verwaltung", „Amtliche Bekanntmachungen" für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 „OT Bornhof" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Amt für Bau- und Wirtschaftsförderung des Amtes Penzliner Land, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „OT Bornhof“ der Gemeinde Ankershagen unberücksichtigt bleiben.
Penzlin, den 29.06.2023
Übersichtslageplan und Plan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches