Im Zuge der Grundsteuerreform mussten die Gemeinden ihre Hebesätze neu festlegen.
Das bedeutet, dass die Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen, dass sie trotz der Reform ihre bisherigen Einnahmen zumindest in etwa halten können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, speziell in unseren Gemeinden, ist die Zuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz. Um diese Zuweisungen zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Eine davon ist, dass die Hebesätze so angepasst sein müssen, dass mit der Bemessungsgrundlage 2025 mindestens die IST-Einzahlungen aus 2023 erreicht werden. Diese Berechnung führt teilweise dazu, dass die Hebesätze nach Berechnung des FAG stark von den aufkommensneutralen Hebesätzen abweichen.
Das bedeutet, dass Gemeinden, um die Haushaltskonsolidierungszuweisungen im mittleren sechsstelligen Bereich zu sichern, in einigen Fällen eine höhere Steuerbelastung für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder die Grundstücksbesitzer in Kauf nehmen müssen.
Es ist eine Herausforderung, die Balance zwischen finanzieller Stabilität und sozialer Gerechtigkeit zu finden.
Die Hebesätze werden im Rahmen der nächsten Haushaltsplanung wiederholt geprüft und an die neuen Vorgaben des Haushaltsrechtes angepasst.