Die Gemeinde Kuckssee schreibt das ehemalige Löschfahrzeug (LF 8) der FFw Lapitz meistbietend, nicht aber unterhalb des Mindestgebotes, zum Verkauf aus.
| Fahrzeugart: | Löschfahrzeug |
| Fabrikat: | Daimler Benz |
| Typ: | LP 709 / Löschfahrzeug |
| Aufbauart: | Feuerwehrfahrzeug / Löschfahrzeug LF 8 |
| Motor: | Diesel |
| Erstzulassung: | 16.11.1976 |
| Leistung/Hubraum: | 63 kw /2800, 3.758 cm³ |
| Kilometerstand: | 27.394 km |
| Zul. Gesamtgewicht: | 6.500 kg |
| Nächste HU: | Okt. 2024 |
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| Ausstattung: | 9-Sitzer (vorne 2 Einzelsitze); Anhängerzug, motorunabhängiges Luftheizgerät Airtronic (EBERSPÄCHER), Laderaum mit Regalsystem und 5 Rollläden, Feuerlöschpumpenanschlüsse vorne mit Abdeckung, Dachreling, Dach mit Riffelblech, Leiterhalter und Holzkiste |
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| Mängel: | Auspuffhalterung hinten muss erneuert werden, Instandsetzung, Dachreling hinten, sonstigeGebrauchsspuren bezogen auf Alter und Nutzung |
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| Kaufpreis: | meistbietend, jedoch nicht unter dem Mindestgebot von 1.200 € |
Bei Interesse an einem Besichtigungstermin (Fahrzeugstandort: Krukow) oder weiteren Bildern vom Fahrzeug melden Sie sich bitte unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: d.melz@penzlin.de, Tel.: 03962/2551-74.
Der Verkauf des Feuerwehrfahrzeuges erfolgt wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass der Käufer vor Zulassung des Fahrzeuges sämtliche Sondersignalanlagen (Blaulicht, Martinshorn etc.) zurückzubauen hat, einschließlich Rückbau der Stromversorgung.
Ihr Angebot reichen Sie bitte schriftlich im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Angebot – Ausschreibung LF 8 Kuckssee – Bitte nicht öffnen“ bis zum 05.08.2024, um 8:59 Uhr an die Vergabestelle des Amt Penzliner Land, Warener Chaussee
55 a, 17217 Penzlin.
Einen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Gemeinde Kuckssee behält sich vor, von einem Verkauf abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Fahrzeug erneut anzubieten. Die
Auswahl erfolgt nach dem Höchstgebot unter Beachtung des Mindestgebotes. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach VOB und UVgO.