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Havel-Quelle
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jahresabschluss der Schliemanngemeinde Ankershagen zum 31.12.2023

Der Jahresabschluss der Schliemanngemeinde Ankershagen zum 31.12.2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindevertretung der Schliemanngemeinde Ankershagen hat in ihrer Sitzung vom 10.07.2025 den Jahresabschluss 2023 der Schliemanngemeinde Ankershagen festgestellt und die Bürgermeisterin vorbehaltlos Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Schliemanngemeinde Ankershagen ist in der Amtsverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.

Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Ankershagen, 17.07.2025