Der Jahresabschluss der Gemeinde Möllenhagen zum 31.12.2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränktenBestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenhagen hat in ihrer Sitzung von 15.06.2022 den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Möllenhagen festgestellt und den Bürgermeister vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Möllenhagen, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen v\Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Möllenhagen zum 31.12.2021 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenhagen hat in ihrer Sitzung von 29.08.2023 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Möllenhagen festgestellt und den Bürgermeister vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Möllenhagen, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Möllenhagen zum 31.12.2022 wurde durch den der Gemeindevertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenhagen hat in ihrer Sitzung von 19.12.2023 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Möllenhagen festgestellt und den Bürgermeister vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Möllenhagen, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.