Der Jahresabschluss der Stadt Penzlin zum 31.12.2020 wurde durch den
der Stadtvertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung von 05.12.2023 den Jahresabschluss 2020 der Stadt Penzlin festgestellt und den Bürgermeister vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Penzlin, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Der Jahresabschluss der Stadt Penzlin zum 31.12.2021 wurde durch den
der Stadtvertretung geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und dem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Gemeindevertretung der Stadt Penzlin hat in ihrer Sitzung von 24.06.2025 den Jahresabschluss 2021 der Stadt Penzlin festgestellt und den Bürgermeister vorbehaltslos Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen, dem Bestätigungsvermerk und dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Penzlin, ist in der Stadtverwaltung Penzlin, Warener Chaussee 55a, in 17217 Penzlin, Zimmer EG 15 zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung einsehbar. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, mit Beginn am 12.08.2025 und Ende am 15.09.2025.
Hinweis: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Daraus resultiert, dass ein Verstoß nur innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden kann. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.