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Havel-Quelle
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung zur Neubesetzung der Schiedsstelle

Die Schiedsstelle des Amtes Penzliner Land ist ab dem 22.02.2024 mit einer vorsitzenden Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.

Aus diesem Grund sucht das Amt Penzliner Land interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amtsbereich, welche diese Ehrenämter übernehmen möchten.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern des Amtes Penzliner Land übernommen werden, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben, Ansehen genießen, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Dauer der Tätigkeit als Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Ausgebildet werden Schiedspersonen durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Bei Interesse an der Wahrnehmung des Ehrenamtes als Schiedsperson können Sie sich schriftlich bis zum 31.10.2023 bewerben. Ihre Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail an folgenden Kontakt:

Amt Penzliner Land

Schiedsstelle / Frau Gau

Warener Chaussee 55a

17217 Penzlin

E-Mail: c.gau@penzlin.de

Weitere Informationen zu den Themen Schiedsstelle und Schiedspersonen erhalten Sie unter folgenden Links: www.amt-penzliner-land.de/Verwaltung/%C3%84mter/Schiedsstelle/ oder www.schiedsamt.de oder www.bds-rostock.de

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Christin Gau (E-Mail: c.gau@penzlin.de, Telefonnummer: 03962 2551-67) zur Verfügung.