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Havel-Quelle
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Penzlin über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“ der Stadt Penzlin

Die Stadtvertretung der Stadt Penzlin hat in der Sitzung am 19.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“ gefasst und das damit verbundene Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Norden des OT Werder. Er beläuft sich auf eine Fläche von ca. 1,9 ha und ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 84, 70/5, 68, 66, 65, 64 und 49 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Werder.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“ der Stadt Penzlin mit Stand Juni 2024 nebst Begründung und Wohnbauflächenentwicklungskonzept in der Zeit vom

13.08.2024 - 13.09.2024

auf der Internetseite des Amtes Penzliner Land unter dem Link:

https://amt-penzliner-land.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/Bebauungspläne/

veröffentlicht und können dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet Seeweide Werder“ vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden.

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an die Stadt Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin oder per E-Mail an

bauverwaltung@penzlin.de

oder zur Niederschrift im Veröffentlichungszeitraum im Sekretariat der Stadtverwaltung der Stadt Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss zu folgenden Dienstzeiten:

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr,

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr,

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr,

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen liegen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Sekretariat der Stadtverwaltung der Stadt Penzlin, Warener Chaussee 55a, 17217 Penzlin, 1. Obergeschoss öffentlich aus (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 2 S. 2 und S. 4 Nr. 4 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Penzlin, den 26.07.2024

Anlage

Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches