Die Stadt Penzlin vergibt den Sanierungspreis mit der Absicht, jährlich eine besonders vorbildlich gelungene Sanierung eines Gebäudes in der Stadt anzuerkennen. Der Sanierungspreis kann an Bauherren als Einzelpersonen oder als Gruppe verliehen werden.
| • | die Art und Weise sowie der Umfang der Bewahrung der Altsubstanz |
| • | die Qualität der architektonischen und städtebaulichen Gestaltung |
| • | die Übereinstimmung zwischen vorgesehener Nutzung und Gebäudesubstanz |
| • | das persönliche Engagement des Bauherrn für das vorgeschlagene Objekt |
Natürliche und juristische Personen können Sanierungsobjekte, die sich in der Stadt Penzlin befinden und deren Fertigstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, für den Sanierungspreis vorschlagen. Ein Objekt darf nicht mehr als zweimal vorgeschlagen werden.
Der Preis wird zum Jahresempfang der Stadt Penzlin im Januar 2027 vergeben. Vorschläge für den Sanierungspreis sind schriftlich mit einer ausführlichen Begründung bis zum 31.10.2026 an die Stadt Penzlin zu richten:
Stadtverwaltung Penzlin
Sanierungspreis
Warener Chaussee 55 | 17217 Penzlin
E-Mail: stadtverwaltung@penzlin.de