Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof hat am 03.12.2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Westlich Warschauer Straße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (insgesamt ca. 44 ha) ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und befindet sich westlich der Ortschaft Altenhof und der Warschauer Straße.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Schreiben vom 03.06.2022 wurde ein Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt. Hierzu liegt bislang kein Bescheid vor.
Weiterhin hat die Gemeinde Altenhof am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Westlich Warschauer Straße“ der Gemeinde Altenhof (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 8:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 8:30 - 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Westlich Warschauer Straße“ der Gemeinde Altenhof mit Begründung ist zusätzlich gemäß § 4 Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Altenhof, den 02.01.2023
| gez. Becher | (D.S.) |
| Bürgermeister | |