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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 14.12.2021

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 GVOBI. M-V, S. 777 in der aktuell geltenden Fassung (letzte Änderung: durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. MV S. 467)) und des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz vom 13.12.2022 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 14.12.2021

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz vom 14.12.2021 wird wie folgt geändert:

1. Neufassung der Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Röbel/Müritz, den 13.12.2022

Bekanntmachungshinweis

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Form-und Verfahrensfehler verstoßen wurde, können die Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-oder Bekanntmachungsvorschriften.