Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat am 24.03.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bütow“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst drei Teilgeltungsbereiche (insgesamt ca. 114 ha), die im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt sind.
Teilgeltungsbereich 1 befindet sich nördlich der Ortschaft Bütow und östlich der Autobahn A 19. Teilgeltungsbereich 2 befindet sich östlich der Ortschaft Bütow und westlich und östlich der Autobahn A 19. Teilgeltungsbereich 3 befindet sich nordöstlich der Ortschaft Erlenkamp an der Bundesstraße B 198.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit Schreiben vom 23.09.2022 wurde ein Zielabweichungsverfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gestellt. Hierzu liegt bislang noch kein Bescheid vor.
Weiterhin hat die Gemeinde Bütow am 01.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan) sowie der Vorentwurf der Begründung vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 8:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 8:30 - 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow mit Begründung ist zusätzlich gemäß § 4 Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bütow, den 02.01.2023
| gez. Semrau | (D.S.) |
| Bürgermeister | |