Bekanntmachung der Gemeinde Priborn
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Priborn hat am 12.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Erweiterung Biogasanlage Priborn“ der Gemeinde Priborn sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.
Dazu liegen der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Erweiterung Biogasanlage Priborn“ der Gemeinde Priborn sowie der Vorentwurf der Begründung vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 05 „Erweiterung Biogasanlage Priborn“ der Gemeinde Priborn mit Begründung ist zusätzlich gemäß § 4 Abs. 4 BauGB während der Auslegung auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Laufende Bauleitplanverfahren“ öffentlich einzusehen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, vorbringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Priborn, den 02.01.2023
| Bürgermeister | (D.S.) |