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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gern. Bundesfernstraßengesetz § 16a Vorarbeiten

Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt den Bau eines ca. 5 km langen straßenbegleitenden Radweges entlang der B 198 vom Knotenpunkt B 198/ L 241 bis Vipperow.

Zur Vorbereitung der Baudurchführung sind Baugrunderkundungsarbeiten notwendig, die sich auf den nachfolgend beschriebenen Bereich (siehe auch Planausschnitt) erstrecken:

im Verlauf der B 198 von Knotenpunkt B 198/ L 241 bis Vipperow Kreuzung

Die bauvorbereitenden Arbeiten werden frühestens in 01/2024 begonnen und voraussichtlich bis zum Ende Juni 2024 abgeschlossen sein.

Die Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind aus diesem Grunde gemäß Bundesfernstraßengesetz § 16a durch die Grundstücksberechtigten zu dulden. Die Grundstücksberechtigten werden deshalb gebeten, die Betretbarkeit der Grundstücke zu gewährleisten. Die Arbeiten werden durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt, die sich entsprechend ausweisen können.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden mit Geld entschädigt. Die betroffenen Grundstücksberechtigten wenden sich bitte unmittelbar nach Bekanntwerden des eingetretenen Schadens direkt an den Verursacher, das beauftragte Büro oder an die externe Projektsteuerung des Straßenbauamtes Neustrelitz, Schüßler-Plan Fr. S. Gehrke Tel. 03981 249211.

Neustrelitz, den 11.12.2023

Jens Krage
Amtsleiter