„Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ der Gemeinde Altenhof und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südöstlich der Ortslage Altenhof und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ wurde ein Zielabweichungsverfahren beantragt. Mit Bescheid vom 19.09.2024 (Posteingang 14.10.2024) liegt eine Zustimmung vor.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof in der Sitzung am 28.11.2024 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Sondergebiet Solarenergie Altenhof“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung, Begründung, Prognose der Umweltauswirkungen) sind vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/620495/altenhof.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Altenhof, den 11.12.2024
gez. Becher | |
Bürgermeister | (D.S.) |