zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ (Stand 11.09.2024) gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan).
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung einschließlich Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag ist vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/332314/fincken.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind während der öffentlichen Auslegung verfügbar: Informationen zum Artenschutz, zum Immissionsschutz, zu Altlasten und zum Bodenschutz, Biotopschutz, Gehölzschutz, zum Gewässerschutz und zu Eingriffen in Natur und Landschaft.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Fincken, den 17.12.2024
gez. Kühn | |
Bürgermeister | (D.S.) |