„Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ wurde ein Antrag auf Zielabweichung gestellt. Mit Bescheid vom 27.11.2023 (Posteingang 27.12.2023) liegt eine Zustimmung vor.
Weiterhin hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken in der Sitzung am 08.10.2024 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Dazu ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Planzeichnung und Begründung) vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/332314/fincken.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.3, während folgender Zeiten
| Montag und Dienstag | 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 – 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 – 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es liegen noch keine umweltrelevanten Informationen vor.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Fincken, den 17.12.2024
gez. Kühn |
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Bürgermeister | (D.S.) |