Um das regelmäßige Reinigen der Straßen in der Stadt Röbel/Müritz zu optimieren, wurden weitere Straßenzüge in die Reinigungsklasse 1 (Straßenreinigung und Winterdienst) der Straßenreinigungssatzung der Stadt Röbel/Müritz aufgenommen.
Für den störungsfreien Einsatz der Straßenkehrmaschinen ist es ab 01.01.2026 erforderlich, sowohl in der Ringstr. als auch in der Gustav-Melkert-Str. abschnittsweise Haltverbotsbereiche (mit dem Verkehrszeichen 286 StVO und dem Zusatz „montags, 9.00 - 12.00 Uhr, Straßenreinigung“) einzurichten.
Bitte beachten Sie die neue Regelung, damit die Straßenzüge optimal gereinigt werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!