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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bestimmung der Badegewässer der Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz

Gemäß § 3 Abs. 1 der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (BadegewLVO M-V) in der zurzeit gültigen Fassung, werden vor Beginn der Badesaison die an die EU-Kommission zu meldenden Badegewässer durch das Gesundheitsamt im Benehmen mit den Gemeinden und kreisfreien Städten bestimmt. Insbesondere bei der Erstellung, der Überprüfung und der Aktualisierung der Badegewässerlisten ist nach § 11 der BadegewLVO M-V die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dieser Vorschrift Folge leistend, liegen die Badegewässerlisten der Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz für die Badesaison 2023 in den Sprechzeiten

montags

von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

dienstags

von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

donnerstags

von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr,

freitags

von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

im Amt Röbel-Müritz, Dienstgebäude Bahnhofstraße 20, Zimmer 201, 17207 Röbel/Müritz, zur Einsicht aus. Bis zum 31.05.2023 können innerhalb der o. g. Zeiten dem Amt Röbel-Müritz Anregungen und Bedenken zu der betreffenden Badegewässerliste mitgeteilt werden.

i.A. Marlen Siegmund
Leiterin Ordnungsamt