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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Eldetal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat in der Sitzung am 07.10.2022 die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Neukrug“ der Gemeinde Eldetal beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bisher noch nicht bekannt gemacht.

Im Planungsverlauf wurde das Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Neukrug“ geändert. Auf der Vorhabenfläche ist eine Agri-Photovoltaikanlage geplant, sodass statt einer einfachen Solarnutzung eine Doppelnutzung (Landwirtschaft und Solar) erfolgen kann. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat daraufhin in der Sitzung am 25.04.2024 die Änderung der Zweckbestimmung und Bezeichnung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen.

Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen und ist in beiliegendem Übersichtsplan mit einer Linie umgrenzt.

Der Beschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-Photovoltaikanlage Neukrug“ der Gemeinde Eldetal wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Weiterhin hat die Gemeindevertretung beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen durchzuführen.

Der Vorentwurf über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Neukrug“ der Gemeinde Eldetal (Planzeichnung und Begründung) ist vom 21.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“ (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/326162/lfd.-bauleitplanverfahren.html) öffentlich einzusehen. Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten

Montag und Dienstag

8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch

8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Freitag

8.30 - 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es liegen noch keine umweltrelevanten Stellungnahmen oder Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich, per E-Mail unter post@amt-roebel-mueritz.de oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, oder bei Bedarf auch postalisch während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Eldetal, den 30.04.2024

gez. Pitann
Bürgermeister (D.S.)