Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ beschlossen.
Der Bereich, für den die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Röbel/Müritz, den 26.04.2024