Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme beträgt — 98.888,15 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2020 beträgt — 0,00 €
Das Jahresergebnis 2020 beträgt nach Veränderung der Rücklagen — 0,00 €
Die Finanzrechnung weist für 2020 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von — -58.375,76 €
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren (0,00 €) erreicht. Das Jahresergebnis 2020 beträgt 0,00 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ebenfalls mit 766.266,35 € erreicht werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin zum 31. Dezember 2020 empfohlen.
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin zum 31.12.2020 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V fest. Das Jahresergebnis beträgt 0,00 €.
Der Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen der Gemeinde Rechlin für das Haushaltsjahr 2020 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 13.05.2024 bis zum 30.05.2024 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.