Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.04.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 941.600 EUR | 842.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 999.800 EUR | 907.500 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -34.300 EUR | -41.600 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 917.800 EUR | 818.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 923.900 EUR | 831.900 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -6.100 EUR | -13.300 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 56.300 EUR | 72.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 100.100 EUR | 25.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -43.800 EUR | 47.500 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden in Höhe von 91.780 Euro (2024) und 81.860 (2025) veranschlagt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | |||
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| 350 v. H. | 350 v. H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,45 (2024) und 1,45 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Gemäß § 14 der GemHVO – Doppik können Aufwendungen innerhalb eines Teilhaushaltes für deckungsfähig erklärt werden. Das gilt auch für entsprechende Auszahlungen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Jahresergebnisses führen.
Eine Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 48 Abs. 2 und 3 KV M-V ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Wertgrenzen erreicht bzw. überschritten werden.
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| 2024 | 2025 |
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.506 EUR | -36.094 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 199.447 EUR | 186.147 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.944.996 EUR | 2.903.396 EUR |
Leizen, den 09.04.2024
Ort, Datum
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen