hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet Lindenallee“ |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kelle hat mit Beschluss vom 20.02.2025 das förmliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das „Wohngebiet Lindenallee“ eingeleitet. Durch das beauftragte Planungsbüro wurden die nunmehr vorliegenden Unterlagen mit Stand Vorentwurf ausgearbeitet. Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung wird im Rahmen des förmlichen Bauleitplanverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet Lindenallee“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Groß Kelle in der Sitzung am 23.04.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet Lindenallee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, eine artenschutzrechtliche Begutachtung, Baugrundgutachten und der Zwischenbescheid des Amtes für Raumordnung werden in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter:
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter:
https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/775972/gro%C3%9F-kelle.html
sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link
https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/b3-gross-kelle
veröffentlicht.
Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/b3-gross-kelle oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 3.2, während folgender Zeiten möglich (öffentliche Auslegung für jedermann):
| Montag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb-beteiligungen@ign-waren.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bauamt des Amtes Röbel-Müritz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Groß Kelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 19.05.2025 bis zum 20.06.2025 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz (https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/775972/gro%C3%9F-kelle.html) veröffentlicht.
Groß Kelle, den 30.04.2025
gez. Krüger | |
Bürgermeister | (D.S.) |