Landesamt
für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Mecklenburg-Vorpommern
Im Jahr 2026 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen in ausgewählten Gebieten fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer im Gelände unterwegs sein.
Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen.
Es wird darum gebeten, die vom LUNG M-V beauftragten Biotopkartiererinnen und -kartierer zu unterstützen, insbesondere ihnen Zugang zu allen Kartiergebieten zu gewähren. Die Biotopkartiererinnen und -kartierer werden sich ausweisen können und eine vom LUNG M-V ausgefertigte Legitimation mit sich führen.
Die im Jahr 2026 bearbeiteten Kartiergebiete entnehmen Sie bitte der beigefügten Karte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag