Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltjahr 2026 der Gemeinde Rechlin wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 11.05.2026 - 29.05.2026 zu den Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus.