Titel Logo
Müritz-Anzeiger
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023

Es haben die Gemeindevertretungen der

  • Gemeinde Lärz in ihrer Sitzung am 04. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Lärz für die Schöffenwahl 2023,

  • Gemeinde Stuer in ihrer Sitzung am 04. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Stuer für die Schöffenwahl 2023,

  • Gemeinde Leizen in ihrer Sitzung am 09. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Leizen für die Schöffenwahl 2023

beschlossen.

Entsprechend § 36 Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebe ich hiermit bekannt, dass die vorgenannten Vorschlagslisten in der Zeit vom 01. Juni 2023 bis 08. Juni 2023 während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz, im Ordnungsamt, Zimmer 206, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, zu jedermanns Einsicht ausliegen.

Montag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

Dienstag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

08.00 Uhr - 12.30 Uhr

13.30 Uhr - 17.30 Uhr

Freitag:

09.00 Uhr - 12.30 Uhr

Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

i.A. M. Siegmund
Leiterin Ordnungsamt