Es haben die Gemeindevertretungen der
Gemeinde Lärz in ihrer Sitzung am 04. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Lärz für die Schöffenwahl 2023,
Gemeinde Stuer in ihrer Sitzung am 04. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Stuer für die Schöffenwahl 2023,
Gemeinde Leizen in ihrer Sitzung am 09. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Gemeinde Leizen für die Schöffenwahl 2023
beschlossen.
Entsprechend § 36 Abs. 3 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gebe ich hiermit bekannt, dass die vorgenannten Vorschlagslisten in der Zeit vom 01. Juni 2023 bis 08. Juni 2023 während der Öffnungszeiten der Amtsverwaltung des Amtes Röbel-Müritz, im Ordnungsamt, Zimmer 206, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, zu jedermanns Einsicht ausliegen.
| Montag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08.00 Uhr - 12.30 Uhr |
| 13.30 Uhr - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 09.00 Uhr - 12.30 Uhr |
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagslisten binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.