Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat in der Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 06 „Photovoltaikanlage Grabow“ der Gemeinde Eldetal in der Fassung vom 18.04.2024 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich der Anlagen wurde gebilligt und ebenfalls zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf zu ändern. Die Grundzüge der Planung werden damit nicht berührt.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal hat am 15.05.2025 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Photovoltaikanlage Grabow“ (Stand 14. April 2025) der Gemeinde Eldetal gebilligt und die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu folgenden geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden können:
| - | Ergänzung von 4 Löschwasserkissen mit Aufstellflächen für die Feuerwehr |
| - | Erschließungsstraßen und Detailzeichnung A ergänzt |
| - | Erweiterung Grünfläche zwischen Sondergebiet Photovoltaik (SO PV) 2 und SO PV 3, Ergänzung für SO PV 4 und SO PV 5 |
| - | Änderungen in der Zuordnung der textlichen Festsetzungen (TF 4.3 und TF 4.4) |
| - | Ergänzung Pflanzliste in TF 4.4, Ergänzung in TF 4.5 |
| - | Änderungen der Ausgleichsflächen (Hinweis 2 in der Planzeichnung) |
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Photovoltaikanlage Grabow“ der Gemeinde Eldetal (Geltungsbereich siehe Übersichtsplan), der Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der geänderte Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind vom
02.06.2025 bis einschließlich 17.06.2025
auf der Internetseite des Amtes Röbel-Müritz unter www.amt-roebel-mueritz.de in der Rubrik „Aktuelles /Laufende Bauleitplanverfahren“
(https://www.amt-roebel-mueritz.de/seite/448504/eldetal.html) öffentlich einzusehen.
Weiterhin werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.
Außerdem liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt, Zimmer 2.8, während folgender Zeiten
| Montag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30 - 12.30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind folgende umweltbezogene Unterlagen verfügbar und liegen ebenfalls aus:
Informationen
| 1. | Umweltbericht einschließlich Eingriff-Ausgleich-Bilanz, Februar 2025 mit | ||
| a. | Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter | |
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| • | Fauna und Flora |
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| • | Wasser |
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| • | Klima und Luft |
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| • | Boden |
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| • | Landschaft |
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| • | Schutzgebiete |
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| • | Mensch und Gesundheit |
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| • | Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| b. | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes | |
| c. | Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung | |
| d. | Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung | |
| e. | Maßnahmen der Kompensation | |
| 2. | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Januar 2024 mit | ||
| a. | Vorhabenswirkung und Relevanzprüfung | |
| b. | Bestandsdarstellung und Abprüfen der Verbotstatbestände | |
| c. | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen | |
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB u.a. zu folgenden Themen:
| - | Natur- und Artenschutz |
| - | Wild- und Hauptwildrouten, Waldabstand |
| - | Eingriffsregelung und Kompensationsmaßnahmen |
| - | Biotop- und Gehölzschutz |
| - | Denkmalschutz (Kirche) und Bodendenkmalschutz |
| - | Anbauverbotszone an der Kreisstraße |
| - | Wasserwirtschaft, Gewässerrandstreifen, Abfall- und Kreislaufwirtschaft |
| - | Brandschutz |
| - | Kritik an Freiflächen-Photovoltaikanlagen |
| - | Hinweise zur Gestaltung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen |
| - | Hinweise zu wasserdurchlässiger Bauweise der Verkehrsflächen |
| - | Schutzgut Boden |
| - | ökologische Baubegleitung |
| - | Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen und Anregung zur landwirtschaftlichen Nachnutzung |
| - | Aspekte der Raumordnung und Landesplanung |
| - | Absicherung der Vorhabensdurchführung |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann jedermann gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen zu den ergänzten oder geänderten Teilen der Planung und ihren möglichen Auswirkungen elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@amt-roebel-mueritz.de abgeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, vorgebracht werden.
Gem. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern deren Inhalt der Gemeinde nicht bekannt war und nicht hätte bekannt sein müssen.
Hinweis zum Datenschutz
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Eldetal, den 16.05.2025
gez. Pitann |
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Bürgermeister | (D. S.) |