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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Eldetal

und Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Eldetal zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

10.076.055,61 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

54.573,79 €

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

240.715,90 €

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss aus von

230.963,09 €

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Es besteht ein Überschuss von 278.925,45 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 791.183,41 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2025 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Eldetal zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

Beschlussfassung vom 15.05.2025

1.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Gemeinde Eldetal. Der Jahresüberschuss beträgt 240.715,90 €.

2.

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V erteilt die Gemeindevertretung der Gemeinde Eldetal dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Eldetal uneingeschränkte Entlastung.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Eldetal für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 26.05.2025 bis zum 13.06.2025 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Pitann
Bürgermeister