Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch das Kataster- und Vermessungsamt, hat mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Dipl.-Ing. Norbert Boerner
Mühlenstraße 34
17207 Röbel/Müritz,
einen Vertrag zur flächendeckenden Erhebung und Aktualisierung des im Liegenschaftskataster darzustellenden, nicht einmessungspflichtigen Gebäudebestandes abgeschlossen. Hierzu zählen alle Gebäude, die vor dem 12. August 1992 errichtet bzw. durch An- oder Umbau in ihrem Grundriss verändert wurden. Weiterhin ist es erforderlich, Sachdaten, wie die Dachform, die Anzahl der Geschosse unterhalb des Dachstuhls und die maximale Objekthöhe (Firsthöhe) der bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude für die Fortführung von 3D-Gebäudemodellen zu erfassen.
Die Einmessung und die Erfassung der Sachdaten der Gebäude sind für die Eigentümer der betreffenden Gebäude gebührenfrei.
Es wird gebeten, dem ÖbVI und seinen Mitarbeitern, die sich entsprechend ausweisen können, das Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen in Übereinstimmung mit § 25 GeoVermG M-V*) zu ermöglichen.
Die örtlichen Arbeiten werden vom 15. Juni bis 08. Dezember 2023 in den folgenden Gemarkungen durchgeführt: Leizen, Gotthun, Röbel (Flur 11).
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395 / 57087 - 3406
Fax 0395 / 57087 - 65961
Email: antje.klein@lk-seenplatte.de
Internet www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
*) Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist.