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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Amtes Röbel-Müritz und Entlastung des Amtsvorstehers nach § 60 Abs. 5 i.V.m. § 144 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Röbel-Müritz zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Es besteht ein Überschuss von 2.422.918,14 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 255.296,90 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Jahresabschluss geprüft und dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Röbel-Müritz zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.

Beschlussfassung vom 24.05.2023
  1. Der Amtsausschuss des Amtes Röbel-Müritz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes Röbel-Müritz zum 31.12.2021 fest. Der Jahresüberschuss von 337.023,25 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

  2. Der Amtsausschuss des Amtes Röbel-Müritz entlastet den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2021.

Der Jahresabschluss des Amtes Röbel-Müritz für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis zum 27.06.2023 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz öffentlich, aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Pitann
Amtsvorsteher