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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltjahre 2022/2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 12.06.2023 bis zum 27.06.2023 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Nacke
Bürgermeister