über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hat am 06.10.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ beschlossen.
Mit Beschluss vom 21.05.2024 hat die Gemeindevertretung die Einbeziehung von weiteren drei Flurstücken in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besteht aus drei Teilbereichen und ist im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Rechlin, den 31.05.2024
gez. Ringguth |
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Bürgermeister | (D. S.) |