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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Kieve und Entlastung der Bürgermeisterin nach § 60 Abs. 5 KV M-V

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kieve zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Die Bilanzsumme beträgt

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2021 beträgt

Das Jahresergebnis 2021 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss aus von

Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wurde unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren erreicht. Es besteht ein Überschuss von 312.184,43 €. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von positiven Vorträgen aus Vorjahren mit 340.513,33 € erreicht werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 den Jahresabschluss geprüft und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kieve zum 31. Dezember 2021 und die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.

Beschlussfassung vom 24.05.2024

1.

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Kieve zum 31.12.2021 fest. Der Jahresüberschuss von 258.865,08 € wird nach Beschlussfassung auf neue Rechnung vorgetragen. Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zugestimmt.

2.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kieve für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen, dem Prüfbericht sowie dem Bestätigungsvermerk zur Einsichtnahme vom 10.06.2024 bis zum 25.06.2024 während der Sprechzeiten im Amt für Finanzen des Amtes Röbel-Müritz in der Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz, öffentlich aus. Jeder kann Einsicht nehmen.

gez. Jantzen
Bürgermeisterin