Die Gemeindevertretung der Gemeinde Melz hat am 22.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 12 Baugesetzbuch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-PV-Anlage“ der Gemeinde Melz“ beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Ortsteils Augusthof und besteht aus drei Teilflächen, die im Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt sind.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Melz, den 31.05.2024
gez. Haulsen |
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Bürgermeister | (D. S.) |