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Müritz-Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Informationen und Mitteilungen des Amtes Röbel-Müritz
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Information der Friedhofverwaltung zu den Grabarten auf den kommunalen Friedhöfen des Amtes Röbel-Müritz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

immer mehr Menschen wünschen sich individuelle und naturnahe Formen des Gedenkens – auch über den Tod hinaus. Friedhöfe reagieren auf diesen Wandel mit neuen Grabarten, die den veränderten Bedürfnissen von Angehörigen und Verstorbenen gerecht werden sollen. Ob Urnenbaumgräber, pflegefreie Urnenrasengräber oder Gemeinschaftsgräber mit besonderem Gestaltungskonzept: nachfolgend einige Informationen über neu entstandene Beisetzungsvarianten auf den kommunalen Friedhöfen.

Die Variante der anonymen Beisetzung hat in den letzten Jahren immer mehr Zulauf bekommen. Dabei wird auf einem bestimmten Gräberfeld eine Urne anonym, ohne Namenshinweis und Beisein der Hinterbliebenen, beigesetzt. Die Gestaltung und Unterhaltung erfolgen durch die jeweilige Gemeinde. Die anonymen Grabstätten befinden sich auf den Friedhöfen in Buchholz, Lärz, Neustädter Friedhof Röbel/Müritz, Rechlin OT Vietzen, Schwarz und Schwarz OT Buschhof.

Zudem können in einigen Kommunen Beisetzungen in Urnengemeinschaftsanlagen erfolgen. Auf einer Grabstätte können je nach Anlage und Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Gemeinde Leizen (Friedhof Minzow), Rechlin (Friedhof Vietzen) sowie die Stadt Röbel/Müritz bieten verschiedene Formen von Urnengemeinschaftsanlagen an.

Auf dem Neustädter Friedhof in Röbel/Müritz ist eine Variante der Urnengemeinschaftsanlage die sogenannte „Urnenbaumanlage“. Diese Urnenbaumgrabstätten werden aktuell oft von den Hinterbliebenen zur Beisetzung ihrer Angehörigen ausgewählt. Dabei werden um einen Baum herum auf den vorgesehenen Gräberfeldern bis zu 2 Urnen in einer Grabstätte beigesetzt, auf denen dann eine liegende Grabplatte mit vorgegebenen Maßen anzubringen ist. Schrift und Farbe der Grabplatte sind frei wählbar.

Eine weitere Urnengemeinschaftsanlage auf dem Neustädter Friedhof in Röbel/Müritz ist die Variante der Beisetzung an einer Stele. Auch diese Grabfelder können mit bis zu 2 Urnen belegt werden. An einer Stele befinden sich 12 Grabfelder. An der Stele befinden sich Grabplatten. Diese werden durch den jeweils ausführenden Steinmetz bearbeitet und wieder angebracht.

Des Weiteren befindet sich eine Urnengemeinschaftsanlage mit Liegeplatten, sogenannte Urnenrasengräber, auf dem Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz. Diese Beisetzungsform bieten auch die Gemeinden Buchholz, Eldetal, Kieve, Lärz, Rechlin (Vietzen) und Schwarz und Schwarz Buschhof. Die Pflege dieser Grabstätten erfolgt durch die Gemeinde.

Die Urnenrasengrabstätte ist eine weitere Beisetzungsmöglichkeit mit geringem Pflegeaufwand. Auch dort können auf einem Platz je nach Friedhofssatzung bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Eine Grabplatte wird liegend mit vorgegebenen Maßen angebracht.

Rasengrabstätten können zur Erdbeisetzung auch auf den Friedhöfen in Kieve und Eldetal erworben werden. Auf einer Rasengrabstätte können ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Genaue Vorgaben sind in den jeweiligen Satzungen geregelt.

Des Weiteren besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit zur Beisetzung in Wahlgrabstätten und Urnengrabstätten auf den kommunalen Friedhöfen des Amtes Röbel-Müritz.

Bei einem Neukauf einer zuvor genannten Grabart wird ein Nutzungsrecht von 20 Jahren erworben. Diese 20 Jahre Mindestruhezeit sind Pflicht, um die Totenruhe nicht zu stören. Das Nutzungsrecht kann verlängert und auch wieder erworben werden. Die Verlängerung und der Wiedererwerb des Nutzungsrechts sind vom Nutzungsrechtsberechtigten schriftlich bei der Friedhofverwaltung zu beantragen. Bei Einebnungen nach Ablauf der Mindestruhezeit der jeweils zuletzt verstorbenen Person, ist dringend auf das vorherige Einholen der Genehmigung zu achten. Erfolgte Einebnungen sind der Friedhofsverwaltung mittels Nachweises, von zum Beispiel Vorher- und Nachherbildern, anzuzeigen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Friedhofverwaltung im Amt Röbel-Müritz zur Verfügung.

E-Mail:

post@amt-roebel-mueritz.de

Telefon:

039931-80260

Ihre Friedhofsverwaltung

Zusammenfassend:

Urnenrasengrabstätten finden Sie auf folgenden Friedhöfen:

Buchholz, Eldetal (Friedhöfe Massow, Below, Zepkow),Kieve, Lärz, Rechlin (Friedhof Vietzen), Neustädter Friedhof Röbel/Müritz, Schwarz und Schwarz Buschhof.

Rasengrabstätten für Erdbeisetzungen können auf den Friedhöfen der Gemeinde Eldetal sowie der Gemeinde Kieve angelegt werden.

Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) in verschiedenen Gestaltungsvarianten befinden sich auf den Friedhöfen der Gemeinden Leizen (Friedhof Minzow), Rechlin (Friedhof Vietzen) sowie auf dem Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz.

Anonyme Beisetzungen sind möglich auf den Friedhöfen der Gemeinden Buchholz, Lärz, Rechlin (Friedhof Vietzen), Schwarz und Schwarz Buschhof sowie dem Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz.